Häufig gestellte Fragen
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Um Polymedikationsanalysen anbieten zu können ist es erforderlich eine Approbation als Apotheker:in sowie eine spezifische Fortbildung, die dem Curriculum der Bundesapothekerkammer (BAK) entspricht vorzuweisen. Die BAK bietet hierfür das modulare Fortbildungsprogramm „Medikationsanalyse, Medikationsmanagement als Prozess“ an. Darüber hinaus werden auch andere Fortbildungen anerkannt, darunter ATHINA, ARMIN, Apo-AMTS, Medikationsmanager BA KlinPharm sowie Weiterbildungen in der Geriatrischen Pharmazie und Allgemeinpharmazie. Apotheker:innen die eine dieser Qualifikationen besitzen, sind berechtigt, Polymedikationsanalysen durchzuführen.
Wenn eine Kundin oder ein Kunde fünf oder mehr verschreibungspflichtige Medikamente einnimmt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Polymedikationsanalyse. Die Finanzierung der Medikationsanalyse erfolgt aus dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF). Nach der Durchführung der Analyse kann die Apotheke die erbrachte Leistung zur Abrechnung an den NNF übermitteln. Die derzeitige Vergütung beträgt 90 Euro pro Analyse.
Zur Abrechnung wird ein eRx (E-Rezept) in der WaWi (Warenwirtschaft) erstellt und mit einer Sonder-PZN versehen, siehe Tabelle unten:
Quelle: https://www.abda.de/pharmazeutische-dienstleistungen/vertrag-und-abrechnung/
Anspruch auf eine Medikationsanalyse haben sowohl privat als auch gesetzlich versicherte Personen, die dauerhaft fünf oder mehr verschiedene Medikamente einnehmen. Dabei werden nur Arzneimittel berücksichtigt, die systemisch wirken oder inhaliert werden und ärztlich verordnet wurden, beziehungsweise verschreibungspflichtig sind.
In der Regel steht jeder berechtigten Person eine Medikationsanalyse pro Jahr zu. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn sich innerhalb eines Jahres drei wesentliche Medikamente im Medikationsplan ändern, kann eine erneute Analyse durchgeführt werden. Mit dieser erneuten Analyse beginnt der 12-Monatszeitraum dann von vorn.
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