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Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen? Wir haben Antworten!
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Welche Qualifikationen müssen Apotheker:innen für die Durchführung einer Polymedikationsanalyse erfüllen?Um Polymedikationsanalysen anbieten zu können ist es erforderlich eine Approbation als Apotheker:in sowie eine spezifische Fortbildung, die dem Curriculum der Bundesapothekerkammer (BAK) entspricht vorzuweisen. Die BAK bietet hierfür das modulare Fortbildungsprogramm „Medikationsanalyse, Medikationsmanagement als Prozess“ an. Darüber hinaus werden auch andere Fortbildungen anerkannt, darunter ATHINA, ARMIN, Apo-AMTS, Medikationsmanager BA KlinPharm sowie Weiterbildungen in der Geriatrischen Pharmazie und Allgemeinpharmazie. Apotheker:innen die eine dieser Qualifikationen besitzen, sind berechtigt, Polymedikationsanalysen durchzuführen.
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Wie wird die pharmazeutische Dienstleistung “Polymedikationsanalyse” abgerechnet?Wenn eine Kundin oder ein Kunde fünf oder mehr verschreibungspflichtige Medikamente einnimmt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Polymedikationsanalyse. Die Finanzierung der Medikationsanalyse erfolgt aus dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF). Nach der Durchführung der Analyse kann die Apotheke die erbrachte Leistung zur Abrechnung an den NNF übermitteln. Die derzeitige Vergütung beträgt 90 Euro pro Analyse. Zur Abrechnung wird ein eRx (E-Rezept) in der WaWi (Warenwirtschaft) erstellt und mit einer Sonder-PZN versehen, siehe Tabelle unten: Quelle: https://www.abda.de/pharmazeutische-dienstleistungen/vertrag-und-abrechnung/
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Wer ist berechtigt eine Polymedikationsanalyse in Anspruch zu nehmen?Anspruch auf eine Medikationsanalyse haben sowohl privat als auch gesetzlich versicherte Personen, die dauerhaft fünf oder mehr verschiedene Medikamente einnehmen. Dabei werden nur Arzneimittel berücksichtigt, die systemisch wirken oder inhaliert werden und ärztlich verordnet wurden, beziehungsweise verschreibungspflichtig sind.
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Wie häufig kann eine Person ein Polymedikationsanalyse erhalten?In der Regel steht jeder berechtigten Person eine Medikationsanalyse pro Jahr zu. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn sich innerhalb eines Jahres drei wesentliche Medikamente im Medikationsplan ändern, kann eine erneute Analyse durchgeführt werden. Mit dieser erneuten Analyse beginnt der 12-Monatszeitraum dann von vorn. Als Hinweis: diese Änderungen werden von apodienste sogar automatisch erkannt!
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Wie können online Dokumente in apodienste unterschrieben werden?Ganz simpel auf einem Tablet oder mit der Computermaus. Die eigene Unterschrift kann sogar gespeichert und bei Wunsch einfach wiederverwendet werden. Die unterschriebenen Dokumente werden in apodienste abgelegt und können bei Bedarf auch jederzeit ausgedruckt werden.
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Woher weiß apodienste, dass sich bei einem Kunden etwas in der Medikation geändert hat und es einer neuen Analyse bedarf?Das Portal führt wöchentlich eine Datenanalyse aller in der WaWi eingespeicherten Daten durch. Änderungen in der Medikation bei jeweiligen Kund:innen werden automatisch erkannt. Apodienste zeigt Kund:innen, bei denen eine erneute Medikationsanalyse Sinn ergibt dann im "Kontaktieren" Status an.
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